
Sicherheit 1 Datenschutz
SICHERHEIT NACH MDR-ANFORDERUNGEN
Sicherheit ist keine Zusatzfunktion. Sie ist Teil der Medizinproduktentwicklung.
DATENSCHUTZ & INFORMATIONSSICHERHEIT
RUMA berücksichtigt Datenschutz und Informationssicherheit bereits bei Entwicklung, Betrieb und Überwachung des digitalen Medizinprodukts.
Die MDR verlangt für Medizinproduktesoftware, dass Risikomanagement, Informationssicherheit, Verifizierung und Validierung über den gesamten Software-Lebenszyklus berücksichtigt werden.
1. SICHERE SOFTWAREENTWICKLUNG
Sicherheit von Anfang an
- Entwicklung nach dem Stand der Technik
- definierter Software-Lebenszyklus
- dokumentierte Sicherheitsanforderungen
- Verifizierung und Validierung der Software
Vorteil: Sicherheit wird nicht nachträglich ergänzt, sondern ist Bestandteil der Produktentwicklung.
MDR: Anhang I, Kapitel II, Abschnitt 17.2
2. INFORMATIONSSICHERHEIT
Schutz sensibler Informationen als Produktanforderung
- Schutz der Vertraulichkeit
- Schutz der Integrität von Informationen
- sichere Verarbeitung
- Schutz vor unbefugtem Zugriff
Vorteil: Sensible Informationen werden innerhalb eines regulatorisch definierten Sicherheitsrahmens verarbeitet.
MDR: Anhang I, Kapitel II, Abschnitt 17.2 und 17.4
3. ZUGRIFFSSCHUTZ
Nur autorisierte Zugriffe
- definierte Benutzerrollen
- geregelte Berechtigungen
- kontrollierte Systemzugänge
- Schutz vor unbefugtem Zugriff
Vorteil: Der Zugriff auf Systemfunktionen und Informationen ist begrenzt und kontrollierbar.
MDR: Anhang I, Kapitel II, Abschnitt 17.4
4. RISIKOMANAGEMENT
Risiken erkennen, bewerten und beherrschen
- Risiken systematisch identifizieren
- Risiken bewerten
- geeignete Schutzmaßnahmen festlegen
- Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen
- neue Erkenntnisse fortlaufend berücksichtigen
Vorteil: Sicherheitsrisiken werden nicht punktuell, sondern über den gesamten Produktlebenszyklus betrachtet.
MDR: Anhang I, Kapitel I, Abschnitt 3
5. VERIFIZIERUNG & VALIDIERUNG
Sicherheit muss nachweisbar sein
- Anforderungen werden dokumentiert
- Funktionen werden geprüft
- Sicherheitsmaßnahmen werden überprüft
- Software wird vor dem Einsatz verifiziert und validiert
- Änderungen unterliegen kontrollierten Prozessen
Vorteil: Nicht nur die Funktion, sondern auch die sichere Ausführung des Systems wird systematisch überprüft.
MDR: Anhang I, Abschnitt 17.2; Anhang II, Abschnitt 6
6. SICHERHEIT ÜBER DEN GESAMTEN PRODUKTLEBENSZYKLUS
Entwickeln → Prüfen → Überwachen → Verbessern
Nach dem Inverkehrbringen endet die Verantwortung nicht.
- laufende Überwachung
- Bewertung neuer Risiken
- kontrollierte Updates
- Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen
- Post-Market Surveillance
- kontinuierliche Weiterentwicklung
Vorteil: Die Sicherheit des Medizinprodukts wird auch im laufenden Einsatz kontinuierlich bewertet.
MDR: Art. 10 Abs. 9, Art. 83 ff. und Anhang III
DIE VORTEILE
Für Patienten
Schutz sensibler Informationen · kontrollierte Zugriffe · sichere digitale Prozesse
Für Einrichtungen
nachvollziehbare Sicherheitsstrukturen · geregelte Verantwortlichkeiten · überprüfbare Prozesse
Für RUMA
Sicherheit als Bestandteil des Medizinprodukts – von der Entwicklung bis zur Marktüberwachung
Quelle
Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR)
- Anhang I, Kapitel I, Abschnitt 3 – Risikomanagement
- Anhang I, Kapitel II, Abschnitt 17.2 – Software-Lebenszyklus, Risikomanagement einschließlich Informationssicherheit, Verifizierung und Validierung
- Anhang I, Kapitel II, Abschnitt 17.4 – IT-Sicherheitsanforderungen und Schutz vor unbefugtem Zugriff
- Anhang II, Abschnitt 6 – Produktverifizierung und -validierung
- Art. 10 Abs. 9 – Qualitätsmanagementsystem des Herstellers
- Art. 83 ff. / Anhang III – Überwachung nach dem Inverkehrbringen
Herstellerstatus RUMA: Ruma GmbH ist in EUDAMED als Hersteller mit der SRN DE-MF-000011426 registriert.

MEDIZINPRODUKT NACH MDR/ISO 13485
RUMA entwickelt und verantwortet sein digitales Medizinprodukt innerhalb des europäischen Medizinprodukterechts.
Im Mittelpunkt stehen Herstellerverantwortung, Zweckbestimmung, technische Dokumentation, Qualitätsmanagement, Risikomanagement und die Überwachung des Produkts über seinen gesamten Lebenszyklus.
Sicherheit 2. Medizinprodukt
Nicht einfach Software. Ein Medizinprodukt mit klarer Herstellerverantwortung.
MDR · Klasse I · EUDAMED · Qualitätsmanagement · Technische Dokumentation · Risikomanagement · Marktüberwachung
Regulierter Einsatz statt gewöhnlicher Software
- definierte Zweckbestimmung
- festgelegter Anwendungsbereich
- definierte Anwender
- klar abgegrenzte Produktfunktion
- regulatorische Anforderungen an Sicherheit und Leistung
Vorteil: Das RUMA Digital-System unterliegt einem geregelten Medizinprodukteprozess.
MDR: Verordnung (EU) 2017/745
2. HERSTELLERVERANTWORTUNG
Eine klare Verantwortung für das Produkt
Ruma GmbH ist in EUDAMED als Hersteller registriert.
- Herstellerstatus
- eindeutige Registrierung
- regulatorische Verantwortung
- zuständige Behörde
- verantwortliche Organisation
Ruma GmbH – SRN DE-MF-000011426. MDR-Eudamed - Hersteller, DE-MF…
Vorteil: Für Entwicklung, Qualität, Sicherheit und Überwachung besteht eine eindeutig zugeordnete Herstellerverantwortung.
3. MEDIZINPRODUKT KLASSE I
Einordnung im europäischen Medizinprodukterecht
Der vorliegende TÜV-Nachweis nennt im Geltungsbereich ausdrücklich Tätigkeiten bei der Herstellung und dem Inverkehrbringen digitaler Medizinprodukte der Klasse 1. Zertifikat TÜV MDR 01_100_16002…
Vorteil: Entwicklung und Inverkehrbringen erfolgen innerhalb definierter regulatorischer Strukturen.
4. QUALITÄTSMANAGEMENT
Qualität durch geregelte Prozesse
- definierte Verantwortlichkeiten
- dokumentierte Abläufe
- kontrollierte Änderungen
- geregelte Freigaben
- kontinuierliche Verbesserung
Das vorliegende TÜV-Zertifikat bestätigt ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001:2015. Zertifikat TÜV MDR 01_100_16002…
Vorteil: Qualität wird systematisch organisiert und nachvollziehbar gesteuert.
5. TECHNISCHE DOKUMENTATION
Das Medizinprodukt muss nachvollziehbar beschrieben und belegt sein
Die MDR verlangt eine strukturierte technische Dokumentation, unter anderem zu:
- Produktbeschreibung
- Zweckbestimmung
- Auslegung und Entwicklung
- Sicherheits- und Leistungsanforderungen
- Risikomanagement
- Verifizierung und Validierung
MDR: Anhang II
Vorteil: Sicherheit und Leistung müssen dokumentiert und nachvollziehbar belegt werden.
6. RISIKOMANAGEMENT
Risiken werden systematisch beherrscht
- Risiken identifizieren
- Risiken bewerten
- Maßnahmen festlegen
- Wirksamkeit kontrollieren
- Restrisiken bewerten
- neue Erkenntnisse berücksichtigen
MDR: Anhang I, Kapitel I, Abschnitt 3
Vorteil: Die Sicherheit des Medizinprodukts wird über seinen gesamten Lebenszyklus betrachtet.
7. VERIFIZIERUNG & VALIDIERUNG
Nicht nur entwickeln – sondern nachweisen
- Anforderungen definieren
- Funktionen überprüfen
- Ergebnisse dokumentieren
- Sicherheit und Leistung nachweisen
- Änderungen kontrolliert bewerten
MDR: Anhang II, Abschnitt 6
Vorteil: Das Produkt muss nachweisbar die vorgesehenen Anforderungen erfüllen.
8. ÜBERWACHUNG NACH DEM INVERKEHRBRINGEN
Herstellerverantwortung endet nicht mit der Markteinführung
- Erfahrungen aus der Anwendung erfassen
- neue Risiken bewerten
- Trends erkennen
- Korrekturmaßnahmen einleiten
- Produkt und Dokumentation weiterentwickeln
MDR: Art. 83 ff. und Anhang III
Vorteil: Sicherheit und Leistung werden auch nach dem Inverkehrbringen fortlaufend überwacht.
DIE VORTEILE
Für Anwender
klar definierte Funktion · geregelter Einsatz · nachvollziehbare Produktverantwortung
Für Einrichtungen
regulatorischer Rahmen · dokumentierte Qualität · strukturiertes Risikomanagement
Für RUMA
Herstellerstatus · kontrollierte Produktentwicklung · dokumentierte Konformität · Verantwortung über den gesamten Produktlebenszyklus
Quelle
Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) insbesondere Art. 10, Art. 83 ff., Anhang I, Anhang II und Anhang III
RUMA-Nachweise: EUDAMED – Ruma GmbH als Hersteller, SRN DE-MF-000011426. MDR-Eudamed - Hersteller, DE-MF… TÜV Rheinland – ISO 9001:2015, Geltungsbereich einschließlich digitaler Medizinprodukte Klasse 1.



Dokumentiert. Rückverfolgbar. Überprüfbar
Sicherheit 4 REVISIONSSICHER
NACHVOLLZIEHBAR. DOKUMENTIERT. ÜBERPRÜFBAR.
Technische Dokumentation · Rückverfolgbarkeit · Aktualisierung · Verifizierung · Änderungsnachweis · Post-Market Surveillance
Die MDR verlangt, dass Produktinformationen, Nachweise und Änderungen über den gesamten Lebenszyklus eindeutig dokumentiert und nachvollziehbar bleiben.
1. EINDEUTIGE DOKUMENTATION
Informationen müssen klar auffindbar und verständlich sein
Die technische Dokumentation ist nach MDR in klarer, organisierter, leicht durchsuchbarer und eindeutiger Form zu führen. EUR-Lex
- strukturierte Dokumentation
- eindeutige Zuordnung
- nachvollziehbare Nachweise
- klare Produktbeschreibung
Vorteil: Relevante Informationen können jederzeit eindeutig zugeordnet und überprüft werden.
2. RÜCKVERFOLGBARKEIT
Produkt und Dokumentation bleiben eindeutig identifizierbar
Die MDR fordert eine eindeutige Produktidentifikation und sieht mit dem UDI-System ausdrücklich eine Grundlage für die Rückverfolgbarkeit vor. EUR-Lex
- eindeutige Produktidentifikation
- Zuordnung von Produktinformationen
- nachvollziehbare Produktversionen
- Rückverfolgbarkeit über den Lebenszyklus
Vorteil: Es bleibt nachvollziehbar, welches Produkt und welcher Produktstand Gegenstand einer Dokumentation ist.
3. AKTUELLE TECHNISCHE DOKUMENTATION
Dokumentation muss mit dem Produkt mitgeführt werden
Hersteller müssen die technische Dokumentation erstellen und auf dem neuesten Stand halten. EUR-Lex
- aktuelle Produktbeschreibung
- aktuelle Sicherheits- und Leistungsnachweise
- aktuelle Risikoanalyse
- aktuelle Verifizierungs- und Validierungsnachweise
Vorteil: Die Dokumentation bildet nicht nur einen historischen Stand ab, sondern den jeweils relevanten Produktstatus.
4. DOKUMENTIERTE ENTWICKLUNG
Entwicklungsschritte müssen nachvollziehbar sein
Anhang II verlangt Informationen, mit denen die Auslegungsphasen des Produkts nachvollzogen werden können, sowie vollständige Informationen zu Herstellungsprozessen und deren Validierung. EUR-Lex
- dokumentierte Entwicklungsphasen
- nachvollziehbare Produktgestaltung
- dokumentierte Validierung
- vollständige Nachweise
Vorteil: Die Entstehung des Produkts und wesentliche Entscheidungen bleiben nachvollziehbar.
5. VERIFIZIERUNG & VALIDIERUNG
Behauptungen müssen belegt werden
Die technische Dokumentation muss Nachweise zur Einhaltung der grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen einschließlich Verifizierung und Validierung enthalten. EUR-Lex
- Anforderungen dokumentieren
- Umsetzung nachweisen
- Prüfungen dokumentieren
- Ergebnisse nachvollziehbar festhalten
Vorteil: Nicht nur der Produktstatus, sondern auch der Nachweis seiner Konformität ist überprüfbar.
6. ÄNDERUNGEN BLEIBEN NACHVOLLZIEHBAR
Ein Medizinprodukt ist kein statisches Produkt
Aus der MDR-Systematik folgt, dass technische Dokumentation und Qualitätsmanagement laufend an Produktänderungen und neue Erkenntnisse angepasst werden müssen. Die Herstellerpflichten umfassen ein Qualitätsmanagementsystem über den gesamten Produktlebenszyklus. EUR-Lex
- Änderungen kontrollieren
- Auswirkungen bewerten
- Nachweise aktualisieren
- Risikobewertung anpassen
Vorteil: Änderungen erfolgen nicht unkontrolliert, sondern innerhalb dokumentierter Prozesse.
7. POST-MARKET-DOKUMENTATION
Auch der reale Einsatz wird dokumentiert
Die MDR verlangt eine eigene technische Dokumentation für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen. Auch diese muss klar, organisiert, leicht durchsuchbar und eindeutig sein. EUR-Lex
Erfasst werden unter anderem:
- Vorkommnisse
- Beschwerden und Anwenderfeedback
- Trends
- Sicherheitskorrekturmaßnahmen
- neue Erkenntnisse aus dem Markt
Vorteil: Die Produktakte endet nicht mit der Markteinführung.
8. KONTINUIERLICHE NACHWEISKETTE
Von der Entwicklung bis zur Marktüberwachung
Zweckbestimmung → Entwicklung → Prüfung → Freigabe → Anwendung → Überwachung → Aktualisierung
Genau darin liegt für mich die stärkste Aussage für den Bereich „Revisionssicher“:
Jeder relevante Produktstand muss dokumentiert, zuordenbar und überprüfbar bleiben.
DIE VORTEILE
Für Einrichtungen
- nachvollziehbare Produktinformationen
- klare Dokumentationslage
- überprüfbare Nachweise
Für Prüfungen und Audits
- strukturierte Unterlagen
- eindeutige Zuordnung
- aktuelle Dokumentation
- nachvollziehbare Produktentwicklung
Für den Hersteller
- kontrollierter Produktlebenszyklus
- Rückverfolgbarkeit
- dokumentierte Änderungen
- belastbare regulatorische Nachweisführung
Quelle
Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR)
- Art. 10 Abs. 4 und 9 – technische Dokumentation und Qualitätsmanagement
- Anhang II – technische Dokumentation
- Anhang III – technische Dokumentation zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen
- Art. 27 / Anhang VI – UDI und Rückverfolgbarkeit
- Art. 83 ff. – Überwachung nach dem Inverkehrbringen

Sicherheit 5 RECHTSSICHERHEIT
KLARE REGELN. KLARE VERANTWORTUNG. BELASTBARE NACHWEISE.
RUMA arbeitet innerhalb des verbindlichen europäischen Rechtsrahmens für Medizinprodukte.
Die MDR definiert Anforderungen an Herstellerverantwortung, Sicherheit, Qualität, technische Dokumentation, Risikomanagement, Rückverfolgbarkeit und Marktüberwachung.
Dadurch entsteht ein nachvollziehbarer regulatorischer Rahmen für Entwicklung, Einsatz und Überwachung des Medizinprodukts.
1. VERBINDLICHER RECHTSRAHMEN
Einheitliche europäische Anforderungen
- Verordnung (EU) 2017/745
- verbindliche Herstellerpflichten
- definierte Sicherheits- und Leistungsanforderungen
- geregelte Marktüberwachung
Vorteil: Das Medizinprodukt bewegt sich nicht in einem ungeregelten digitalen Umfeld, sondern innerhalb eines klar definierten europäischen Rechtsrahmens.
MDR: Art. 1, Art. 10, Anhang I
2. KLARE HERSTELLERVERANTWORTUNG
Verantwortung ist eindeutig zugeordnet
Ruma GmbH ist in EUDAMED als Hersteller registriert.
- eindeutige Herstellerrolle
- definierte regulatorische Pflichten
- verantwortliche Organisation
- zuständige Behörde
- eindeutige Herstelleridentifikation
Vorteil: Für Sicherheit, Qualität und Konformität besteht eine klar zugeordnete Verantwortung.
Ruma GmbH – SRN DE-MF-000011426. MDR-Eudamed - Hersteller, DE-MF…
3. DEFINIERTE ZWECKBESTIMMUNG
Klare Grenzen statt beliebiger Nutzung
Ein Medizinprodukt wird für einen festgelegten Zweck entwickelt und bewertet.
- definierter Einsatz
- definierte Anwender
- definierte Funktionen
- klare Produktgrenzen
Vorteil: Es ist nachvollziehbar, wofür das Produkt bestimmt ist und innerhalb welcher Grenzen es eingesetzt werden darf.
MDR: Art. 2 und Anhang II
4. NACHWEISBARE KONFORMITÄT
Anforderungen müssen nicht nur erfüllt, sondern dokumentiert werden
- technische Dokumentation
- Sicherheits- und Leistungsanforderungen
- Risikomanagement
- Verifizierung
- Validierung
- dokumentierte Nachweise
Vorteil: Regulatorische Aussagen beruhen auf dokumentierten Nachweisen und nicht auf bloßen Herstellerbehauptungen.
MDR: Anhang I und Anhang II
5. DOKUMENTIERTE VERANTWORTLICHKEIT
Entscheidungen und Prozesse bleiben nachvollziehbar
Aus den MDR-Anforderungen an Qualitätsmanagement und technische Dokumentation ergibt sich eine klare Prozessstruktur:
- definierte Zuständigkeiten
- geregelte Freigaben
- dokumentierte Änderungen
- kontrollierte Prozesse
- nachvollziehbare Produktstände
Vorteil: Bei Prüfungen lässt sich nachvollziehen, wer was wann auf welcher Grundlage verantwortet hat.
MDR: Art. 10 Abs. 9 und Anhang II
6. RÜCKVERFOLGBARKEIT
Produktinformationen müssen eindeutig zuordenbar bleiben
Die MDR sieht mit UDI und EUDAMED Instrumente zur Identifikation und Rückverfolgbarkeit von Medizinprodukten vor.
- eindeutige Produktidentifikation
- Herstellerzuordnung
- nachvollziehbare Produktinformationen
- regulatorische Rückverfolgbarkeit
Vorteil: Produkt, Hersteller und relevante regulatorische Informationen können eindeutig miteinander verbunden werden.
MDR: Art. 27 und Anhang VI
7. ÜBERWACHUNG NACH DEM INVERKEHRBRINGEN
Rechtliche Verantwortung endet nicht bei der Markteinführung
- Post-Market Surveillance
- Bewertung neuer Erkenntnisse
- Vorkommnisse und Trends
- Korrekturmaßnahmen
- Aktualisierung der Risikobewertung
Vorteil: Der Hersteller bleibt auch im laufenden Einsatz für die Überwachung von Sicherheit und Leistung verantwortlich.
MDR: Art. 83 ff. und Anhang III
8. BELASTBARE NACHWEISKETTE
Von der Entwicklung bis zur Marktüberwachung
Zweckbestimmung → Entwicklung → Risikobewertung → Prüfung → Dokumentation → Inverkehrbringen → Überwachung
Damit verbinden sich die bisherigen Bereiche:
Datenschutz → geschützte Informationen
Medizinprodukt → regulatorisch verantwortetes Produkt
Revisionssicher → dokumentierte und nachvollziehbare Nachweise
Rechtssicherheit → klarer Rechtsrahmen und belastbare Verantwortungs- und Nachweisstruktur
DIE VORTEILE
Für Patienten
- klar definierte Verantwortlichkeiten
- regulierter Produktstandard
- nachvollziehbare Sicherheitsanforderungen
Für Einrichtungen
- belastbare regulatorische Grundlage
- nachvollziehbare Dokumentation
- klare Verantwortungsstrukturen
- überprüfbare Nachweise
Für RUMA
- eindeutiger Herstellerstatus
- dokumentierte Konformitätsstruktur
- kontrollierter Produktlebenszyklus
- regulatorisch belastbare Nachweisführung
Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR)
- Art. 10 – Pflichten des Herstellers
- Art. 27 – UDI-System und Rückverfolgbarkeit
- Art. 83 ff. – Überwachung nach dem Inverkehrbringen
- Anhang I – Allgemeine Sicherheits- und Leistungsanforderungen
- Anhang II – Technische Dokumentation
- Anhang III – Post-Market-Surveillance-Dokumentation
- Anhang VI – Registrierung und UDI
RUMA-Nachweis: Ruma GmbH ist in EUDAMED als Hersteller mit der SRN DE-MF-000011426 registriert.
